Der VW-Aufsichtsrat verlangt Schadensersatz vom Vorstand: wie läuft die Entscheidungsfindung ab?
Ein Artikel von Juraprofessor und Rechtsanwalt Prof. Dr. Daniel Graewe
Die ehemaligen VW- und Audi-Chefs Winterkorn und Stadler sollen im Zusammenhang mit der Abgasaffäre Schadensersatz zahlen, das hat der Aufsichtsrat von Volkswagen nun entschieden.
So etwas ist selten, denn Aufsichtsrat und Vorstand haben in Deutschland aus historischen Gründen eine besondere Beziehung, dabei sollte der Aufsichtsrat eigentlich den Aktionären näher stehen. Es bedurfte daher erst einer gesetzlichen Pflicht des Aufsichtsrats, Ansprüche gegen den Vorstand zu prüfen. Trotzdem gibt es immer noch strukturelle Schwächen bei der Verfolgung von Ansprüchen gegen Vorstandsmitglieder.
Welche Überlegungen muss ein Aufsichtsrat anstellen, bevor er seinen Vorstand verklagt und was ist die große Unbekannte dabei?
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