„Müssen Vorstände für Misserfolg persönlich haften?“ Kommentar von Prof. Dr. Daniel Graewe auf WELT.de veröffentlicht

„Der frühere Chef von Wirecard wird von seinen Aktionären auf Schadensersatz verklagt. Müssen Vorstände von Aktiengesellschaften mit ihrem Privatvermögen haften? Unser Rechtssystem stellt bei der Beantwortung dieser Frage eine große Unbekannte dar.“

„Für Markus Braun, den ehemaligen CEO von Wirecard, läuft es schlecht. Nicht nur, dass sein Unternehmen einen der größten deutschen Wirtschaftsskandale verursacht hat und er deswegen in Untersuchungshaft sitzt, mit einer hohen Wahrscheinlichkeit auf eine langjährige Haftstrafe. Jetzt wird er von seinen Aktionären, die durch den spektakulären Unternehmenszusammenbruch de facto ihr gesamtes Investment verloren haben, auch noch persönlich auf Schadenersatz verklagt.

In der vergangenen Woche wurde deswegen nun sein privates Millionenvermögen einem ‚dinglichen Arrest‘ unterworfen. Auf gut Deutsch: Er darf darauf nicht mehr zugreifen, bis klar ist, ob und, wenn ja, wem er wie viel Schadenersatz schuldet. Man wird lange suchen müssen, bis man jemanden findet, der eine persönliche Haftung Brauns hier für unangemessen hält.“

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